Leute im Hörsaal

Kongress- und
Konferenzteilnahme

Einreichfrist

Antragstellung ganzjährig ausschließlich nach Kongress-/Konferenzende.

ACHTUNG: senden Sie uns Unterlagen per Email nur dann, wenn Sie ausdrücklich von uns dazu aufgefordert werden!! ALLE erforderlichen Dokumente müssen online in den Antrag hochgeladen werden!

Frist: max. 3 Monate nach Beendigung des Aufenthaltes

WER WIRD GEFÖRDERT

Studierende (eines ordentlichen Master- oder Doktorats- bzw. PhD-Studiums) sowie JungwissenschaftlerInnen, die einen Bezug zum Land Niederösterreich haben und aktiv an einem Kongress bzw. einer Konferenz im Ausland teilnehmen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Studierende: 

  • Ordentliches Studium an einer inländischen Hochschule (Masterstudium, Doktorat/PhD)
  • Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019 (Ausnahme von der durchgehenden Wohnsitzmeldung ist z. B. ein vorhergehender Auslandsaufenthalt zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken)
  • Aktiver Beitrag zur Konferenz
  • Höchstalter: 35 Jahre

JungwissenschafterInnen: 

  • Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich oder wissenschaftliche Tätigkeit in Niederösterreich
  • Aktiver Beitrag zur Konferenz
  • Höchstalter: 40 Jahre

Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

FÖRDERHÖHE

Pauschalförderung € 300,00.

Wie oft kann ein Stipendium im Auslandsbereich vergeben werden?

Auslandssemester/Auslandspraktikum

Bachelor-/Masterstudium

Innerhalb dieser Gruppe max. 1 x

Auslandsaufenthalt PhD

PhD-Studium im Ausland

Innerhalb dieser Gruppe max. 1 x
Postgraduale Forschungstätigkeit  

1 x

Kongress- und Konferenzteilnahme  

2 x

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

  • Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis)
  • Aktuelle Meldebestätigung mit historischem Meldeverlauf (die durchgehende Wohnsitzmeldung in NÖ seit 01.01.2019 muss lückenlos auf der Meldebestätigung ersichtlich sein). Das behördliche Ausstellungsdatum der Meldebestätigung darf zum Zeitpunkt der Antrags-Einreichung nicht älter als 14 Tage sein. Alte Meldezettel oder Meldebestätigungen mit älterem Ausstellungsdatum werden nicht akzeptiert!
    ALTERNATIV: Nachweis der wissenschaftlichen Tätigkeit in Niederösterreich
  • für Studierende: aktuelle Inskriptionsbestätigung
  • für Jungwissenschaftler*innen: Nachweis des Doktorats- oder PhD-Abschlusses
  • Nachweis der aktiven Teilnahme an der Konferenz (Bestätigung des Veranstalters, Programm der Veranstaltung): als aktive Teilnahme gelten Vorträge und Poster-Präsentationen, die entweder vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden oder im offiziellen Programm unter namentlicher Erwähnung des Antragstellers aufscheinen.
  • Alternativ für Info-Days und Brokerage-Events: Nachweis durch entsendende Organisation, Darstellung der Ziele und erreichten Ergebnisse durch die Veranstaltungsteilnahme
  • Rechnungskopien für Übernachtung, Kongressgebühren und Reiseaufwand. Die Rechnungen müssen namentlich auf die an der Veranstaltung teilnehmende Person ausgestellt sein!
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind technisch notwendig, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen