Klasse mit Medizinstudenten

KL Sozialstipendium

Einreichfrist

Nächste Einreichfrist für das Wintersemester 2024: 01.09. bis 31.12.2024

Bitte stellen Sie auf jeden Fall Ihren Antrag in der o.a. Einreichfrist - Nachreichungen zu Anträgen sind auch nach Ende dieser Frist jederzeit möglich!

 

ACHTUNG: senden Sie uns Unterlagen per Email nur dann, wenn Sie ausdrücklich von uns dazu aufgefordert werden!! ALLE erforderlichen Dokumente müssen online in den Antrag hochgeladen werden!

Wer wird gefördert

Studierende mit Wohnsitz in Niederösterreich, die an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften studieren und sozial förderwürdig sind. Für Studierende, die an einer anderen Universität ein Studium begonnen haben und an die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften wechseln, kann eine Fördermöglichkeit geprüft werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Eine durchgehende Wohnsitzmeldung im Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit mindestens 3 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung; für erstmalige Antragstellungen, die vor dem Wintersemester 2022/23 erfolgten, ist eine Wohnsitzmeldung seit mindestens 1 Jahr erforderlich.
  • Soziale Förderwürdigkeit
  • Einhaltung der Mindeststudiendauer
  • Nachweis des Studienerfolgs (30 ECTS-Punkte pro Studienjahr)
  • Einhaltung der Zuverdienst-Grenze (Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2024 € 16.455,-)
  • Erststudium - es darf vor dem Studienbeginn an der KL noch kein anderes Studium abgeschlossen worden sein!
  • Höchstalter bei Studienbeginn: 35 Jahre

Alle weiteren Details und Kriterien finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

Förderzeitraum

Das Sozialstipendium wird grundsätzlich nur für den Zeitraum der Mindeststudiendauer vergeben. Ausnahmen können bei Beurlaubungen oder sonstigen begründeten Unterbrechungen gewährt werden.

Der Antrag auf ein Sozialstipendium muss einmal pro Semester eingereicht werden. Die aktuellen Einreichfristen werden auf der Homepage veröffentlicht.

 

 

Förderhöhe

Für Studierende der Medizin: bis zu 80 % der Semesterstudiengebühren

Für Studierende der Psychologie: bis zu 25 % der Semesterstudiengebühren

 

Benötigte Unterlagen

  • Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis)
  • Aktuelle Meldebestätigung mit historischem Meldeverlauf (die durchgehende Wohnsitzmeldung in NÖ seit mindestens 3 Jahren muss lückenlos auf der Meldebestätigung ersichtlich sein). Das behördliche Ausstellungsdatum der Meldebestätigung darf zum Zeitpunkt der Antrags-Einreichung nicht älter als 14 Tage sein. Alte Meldezettel oder Meldebestätigungen mit älterem Ausstellungsdatum werden nicht akzeptiert!
  • Aktuelle Inskriptionsbestätigung
  • Studienblatt bzw. Studienbestätigung
  • Einzahlungsbestätigung über die Semester-Studiengebühr
  • Aktueller Studienerfolgsnachweis (außer im ersten Semester)
  • Alle für die Errechnung des aktuellen Familieneinkommens erforderlichen Einkommenssteuer-Bescheide und/oder Arbeitnehmerveranlagungen
  • Aktuelle Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe (nur erforderlich, wenn die studierende Person unterhaltsberechtigte Geschwister/Halbgeschwister hat)
  • Versicherungsdatenauszug (nur für Selbsterhalter!)
  • Falls vorhanden: Studienbeihilfenbescheid

Einkommensobergrenzen

Das zu berücksichtigende Brutto-Jahres-Gesamteinkommen darf die festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten:

1) Allein unterhaltspflichtiger Elternteil (z.Bsp. weil der 2. Elternteil verstorben ist oder aus anderen Gründen keine Unterhaltspflicht gegeben ist: 

    € 56.000,00

2) Beide unterhaltspflichtigen Elternteile (auch wenn die Elternteile NICHT im gemeinsamen Haushalt leben) inklusive der studierenden Person:

     € 69.500,00

3) Für jedes weitere Kind der unterhaltspflichtigen Eltern, für das Unterhalt geleistet werden muss (Geschwister, Halbgeschwister) erhöhen sich die Höchstgrenzen um

     € 13.500,00

 

 

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