Leute im Hörsaal

Exzellenzstipendium
Studium

Einreichfrist

Für Studienbeginn ab dem Wintersemester 2024/25: 01.02. - 30.04.2024

ACHTUNG: senden Sie uns Unterlagen per Email nur dann, wenn Sie ausdrücklich von uns dazu aufgefordert werden!! ALLE erforderlichen Dokumente müssen online in den Antrag hochgeladen werden!

Bitte beachten Sie, dass der Antrag in der Einreichphase VOR ANTRITT DES AUSLANDSAUFENTHALTES gestellt werden muss!

Ablauf des Auswahlverfahrens - Vorankündigung Termin Hearing

Für die aktuelle Einreichphase ist ein 2-stufiges Auswahlverfahren vorgesehen.

1. Stufe: Sichtung aller eingegangenen Anträge nach Ablauf der Einreichfrist durch den Stipendienbeirat. Vorauswahl der Kandidat*innen, die zum Hearing eingeladen werden.

2. Stufe: Hearing der vom Stipendienbeirat in der 1. Stufe ausgewählten Kandidat*innen.

Termin für das Hearing 2024: 13.06.2024

Alle für das Hearing ausgewählten Kandidat*innen werden zeitgerecht über den genauen Ablauf des Hearings informiert und erhalten Einladungslinks für das Online-Meeting!

 

WER WIRD GEFÖRDERT

Ordentliche Studierende im Bachelor-, Master oder PhD-Studium mit herausragenden Leistungen und Wohnsitz in Niederösterreich, die ein Studium an einer Universität mit Exzellenzcharakter im Ausland absolvieren. Lehrgänge zur Weiterbildung können nicht gefördert werden; dies umfasst u.a. „professional degrees“ wie MBA oder LLM-Programme.

Für Bezieher*innen eines „Exzellenzstipendium Studium“ ist der gleichzeitige Bezug einer Förderung aus einer anderen Schiene der zur Auswahl stehenden Stipendien nicht möglich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Herausragende persönliche Eignung (Schul-/Studienerfolg, sonstige Leistungen)
  • Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019 oder sonstiger Niederösterreich-Bezug (Ausnahme von der durchgehenden Wohnsitzmeldung ist z. B. ein vorhergehender Auslandsaufenthalt zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken)
  • Aufnahme an einer renommierten Universität im Ausland (Beurteilung im Einzelfall unter Berücksichtigung von internationalen Universitäts-Rankings).
  • Höchstalter: 35 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)

Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

FÖRDERZEITRAUM

12 bis 48 Monate

FÖRDERHÖHE

Max. € 20.000,- pro Jahr.

Das Studium muss erfolgreich im Ausland absolviert werden. Die förderbare Aufenthaltsdauer richtet sich nach der Mindeststudiendauer des geplanten Studiums, ist jedoch mit maximal vier Jahren begrenzt. Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in zwei Raten pro Studienjahr jeweils nach erfolgreichem Abschluss eines Semesters.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis)
  • Aktuelle Meldebestätigung mit historischem Meldeverlauf (die durchgehende Wohnsitzmeldung in NÖ seit 01.01.2019 muss lückenlos auf der Meldebestätigung ersichtlich sein). Das behördliche Ausstellungsdatum der Meldebestätigung darf zum Zeitpunkt der Antrags-Einreichung nicht älter als 14 Tage sein. Alte Meldezettel oder Meldebestätigungen mit älterem Ausstellungsdatum werden nicht akzeptiert!
    ALTERNATIV: sonstiger Nachweis des Niederösterreich-Bezugs
  • Ausführlicher Lebenslauf
  • Zeugnisse über den bisherigen Schul- bzw. Studienerfolg (z. B. Nachweis der Hochschulreife, Abschluss eines Bachelor- oder Masterstudiums)
  • Motivationsschreiben mit der Beschreibung des konkreten Studien- bzw. Forschungsinteresses im geplanten Studium
  • Aufnahmebestätigung der ausländischen Universität (inklusive genauer Aufenthaltsdauer, Unterschrift und Stempel)
  • Referenzen von Fachprofessor*innen (mind. 2) mit Briefkopf, Datum und Unterschrift, allfällige weitere Empfehlungsschreiben
  • Kosten- und Finanzierungsplan - ACHTUNG: die verpflichtend zu verwendende Vorlage können Sie hier downloaden: Kosten- und Finanzierungsplan
  • Bestätigung(en) über sonstige Stipendien, Förderungen, Beihilfen im Rahmen des Auslandsaufenthalts.
  • Jährlicher Einkommensnachweis: dieser ist notwendig, wenn während des Auslandsaufenthaltes ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bezogen wird (keine Förderung bei einem Jahres-Bruttoeinkommen, welches den FWF-Gehaltssatz für einen PhD/30h-Woche übersteigt).

Die erforderlichen Unterlagen können auch in englischer Sprache ausgeführt sein.

Einkommensobergrenze

Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für Doktorand*innen (PhD) / 30h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.

Als Einkommen werden die Einkunftsarten laut Einkommensteuergesetz (EStG 1988, § 2 Abs.3) gewertet. Diese sind wie folgt:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21)
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23)
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28)
  • sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG.
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