Junge Ärztin

KL Kreditzuschuss

Einreichfrist

Ganzjährig - rückwirkend für das vorangegange Dienstjahr (mind. 12 Monate Dienst erforderlich)

ACHTUNG: senden Sie uns Unterlagen per Email nur dann, wenn Sie ausdrücklich von uns dazu aufgefordert werden!! ALLE erforderlichen Dokumente müssen online in den Antrag hochgeladen werden!

Wer wird gefördert

  • Absolvent*innen der Studienrichtung Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften, die nach Abschluss des Studiums an einer Krankenanstalt in der Rechtsträgerschaft des Landes Niederösterreich oder im niedergelassenen Bereich des Landes Niederösterreich als Arzt/Ärztin tätig sind und
  • die im Laufe ihres Studiums mindestens ein KL Sozial- oder Leistungsstipendium des Landes NÖ bezogen haben und
  • die während ihrer Studienzeit ein marktkonformes Darlehen aufgenommen haben, dessen Laufzeit nach Beschäftigungsbeginn in Niederösterreich noch mindestens sechs Jahre beträgt.

Der KL Kreditzuschuss wird künftig durch die NÖ Sonderprämie Medizin ersetzt, steht jedoch jenen Absolvent*innen offen, die bis einschließlich Studienjahr 2018/19 ihr Studium an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften begonnen haben und die nach dem Abschluss ihres Studiums die Kriterien für den KL Kreditzuschuss erfüllen.

Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

Förderzeitraum

bis zu 6 Jahre

Förderhöhe

Wenn der Differenzbetrag zwischen Studiengebühr und erhaltenem Stipendium mit einem marktkonformen Darlehen finanziert wurde, fördert das Land NÖ bis zu 75 % der nicht durch ein Stipendium gedeckten Jahres-Studiengebühren, jedoch maximal € 5.250,-/Jahr für bis zu sechs Jahre. Zur Berechnung werden die tatsächlich entrichteten Studiengebühren herangezogen.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis)
  • Bestätigung des Dienstgebers über die ärztliche Tätigkeit in Niederösterreich in den vergangenen 12 Monaten vor Antragstellung;
  • Bestätigung über den erfolgreichen Studienabschluss der Studienrichtung Humanmedizin an der KL Privatuniversität
  • Bestätigung über die entrichteten Studiengebühren (ausgestellt von der KL Privatuniversität)
  • Bestätigung des Kreditinstituts über das zum Zweck der Finanzierung des Studiums von dem/der Studierenden oder deren Erziehungsberechtigten aufgenommene Darlehen und Nachweis, dass die Summe der Rückzahlungen zumindest die Höhe des Zuschusses (max. € 5.250,-) übersteigt.
  • Aktuell datierte Bestätigung des Kreditinstitutes über die noch aushaftende Darlehenssumme
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