Einreichfrist
Antragstellung ganzjährig ausschließlich rückwirkend nach dem vorangegangenen Studienjahr!
Frist: maximal 3 Monate nach Beendigung des vorangegangenen Studienjahres.
Antragstellung ganzjährig ausschließlich rückwirkend nach dem vorangegangenen Studienjahr!
Frist: maximal 3 Monate nach Beendigung des vorangegangenen Studienjahres.
Studierende mit Wohnsitz in Niederösterreich, die ein PhD-Studium an einer Hochschule im Ausland absolvieren. Von der Gesamtstudiendauer können maximal 12 Monate gefördert werden.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.
Max. 12 Monate
Der jeweilige Förderbetrag für den im Antrag angegebenen Zeitraum wird einmalig pauschal zur Auszahlung gebracht.
Auslandssemester/Auslandspraktikum Bachelor-/Masterstudium |
Innerhalb dieser Gruppe max. | 1 x |
Auslandsaufenthalt PhD PhD-Studium im Ausland |
Innerhalb dieser Gruppe max. | 1 x |
Postgraduale Forschungstätigkeit |
1 x |
|
Kongress- und Konferenzteilnahme |
2 x |
Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für Doktorand*innen (PhD) / 30h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.
Als Einkommen werden die Einkunftsarten laut Einkommensteuergesetz (EStG 1988, § 2 Abs.3) gewertet. Diese sind wie folgt: