Leute im Hörsaal

Postgraduale
Forschungstätigkeit

Einreichfrist

Die Einreichung ist ganzjährig während einer aufrechten Forschungstätigkeit möglich!

ACHTUNG: senden Sie uns Unterlagen per Email nur dann, wenn Sie ausdrücklich von uns dazu aufgefordert werden!! ALLE erforderlichen Dokumente müssen online in den Antrag hochgeladen werden!

Frist: max. 3 Monate nach Beendigung des Zeitraumes, für den der Antrag gestellt wird.

Wer wird gefördert

Personen mit Wohnsitz in Niederösterreich, die einen Aufenthalt im Ausland (weltweit) zum Zwecke einer postgradualen Forschungstätigkeit absolvieren. Es können bis zu 12 Monate gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Postgraduale Forschungstätigkeit im Ausland
  • Abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium
  • Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019 (Ausnahme von der durchgehenden Wohnsitzmeldung ist z. B. ein vorhergehender Auslandsaufenthalt zu Ausbildungs- oder Forschungszwecken)
  • Höchstalter: 40 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung) 

Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

Förderzeitraum

3 bis 12 Monate

Förderhöhe

je nach Aufenthaltsdauer für:

  • 3 Monate             €     540,00
  • 4 Monate             €     720,00
  • 5 Monate             €     900,00
  • 6 Monate             €  1.080,00
  • 7 Monate             €  1.280,00
  • 8 Monate             €  1.480,00
  • 9 Monate             €  1.680,00
  • 10 Monate           €  1.880,00
  • 11 Monate           €  2.080,00
  • 12 Monate           €  2.280,00

Der jeweilige Förderbetrag für den im Antrag angegebenen Zeitraum wird einmalig pauschal zur Auszahlung gebracht.

Wie oft kann ein Stipendium im Auslandsbereich vergeben werden?

Auslandssemester/Auslandspraktikum

Bachelor-/Masterstudium

Innerhalb dieser Gruppe max. 1 x

Auslandsaufenthalt PhD

PhD-Studium im Ausland

Innerhalb dieser Gruppe max. 1 x
Postgraduale Forschungstätigkeit  

1 x

Kongress- und Konferenzteilnahme  

2 x

Benötigte Unterlagen

  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis)
  • Aktuelle Meldebestätigung mit historischem Meldeverlauf (die durchgehende Wohnsitzmeldung in NÖ seit 01.01.2019 muss lückenlos auf der Meldebestätigung ersichtlich sein). Das behördliche Ausstellungsdatum der Meldebestätigung darf zum Zeitpunkt der Antrags-Einreichung nicht älter als 14 Tage sein. Alte Meldezettel oder Meldebestätigungen mit älterem Ausstellungsdatum werden nicht akzeptiert!
  • Nachweis eines erworbenen Doktorats- oder PhD-Abschlusses.
  • Einladungsschreiben/Aufnahmebestätigung der Gastuniversität oder des Gastinstituts zum postgradualen Forschungsvorhaben (inklusive genauer Aufenthaltsdauer, Unterschrift und Stempel) bzw. aktuelle Bestätigung über die Forschungstätigkeit an der Gastinstitution
  • Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung des im Antrag angeführten Forschungszeitraumes durch die Gastinstitution
  • Beschreibung des Forschungsvorhabens
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Einkommensnachweis, wenn im Kalenderjahr des Auslandsaufenthaltes ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bezogen wurde.
  • Bestätigung(en) über sonstige Stipendien, Förderungen, Beihilfen im Rahmen des Auslandsaufenthalts.

Einkommensobergrenze

Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für Postdoc / 40h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.

Als Einkommen werden die Einkunftsarten laut Einkommensteuergesetz (EStG 1988, § 2 Abs.3) gewertet. Diese sind wie folgt:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21)
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23)
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28)
  • sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG.
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