Leute im Hörsaal

Exzellenzstipendium
Forschung

Einreichfrist

Ganzjährige Einreichmöglichkeit, jedoch ausschließlich vor Antritt des Forschungsaufenthaltes!

ACHTUNG: senden Sie uns Unterlagen per Email nur dann, wenn Sie ausdrücklich von uns dazu aufgefordert werden!! ALLE erforderlichen Dokumente müssen online in den Antrag hochgeladen werden!

Wer wird gefördert

Personen mit Wohnsitz in Niederösterreich, die eine 2-jährige Post-Doc-Forschungstätigkeit nachweisen können und einen Forschungsaufenthalt an einer renommierten Institution im Ausland antreten.

Für Bezieher*innen eines „Exzellenzstipendium Forschung“ ist der gleichzeitige Bezug einer Förderung aus einer anderen Schiene der zur Auswahl stehenden Stipendien nicht möglich.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium
  • Nachweis einer postgradualen Forschungstätigkeit im Ausmaß von mind. 2 Jahren
  • Einladung eines renommierten Forschungsinstituts im Ausland
  • Höchstalter: 40 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung

Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

Förderzeitraum

12 bis 48 Monate

Förderhöhe

Max. € 20.000,- pro Jahr pro Bewerber/in.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis)
  • Nachweis eines erworbenen Doktorats- oder PhD-Abschlusses
  • Nachweis des Niederösterreich-Bezugs
  • Nachweis über die vergangene Post-Doc-Forschungstätigkeit
  • Einladungsschreiben/Aufnahmebestätigung der Gastuniversität oder des Gastinstituts zum Forschungsvorhaben (inklusive genauer Aufenthaltsdauer, Unterschrift und Stempel)
  • Lebenslauf und Publikationsliste
  • Beschreibung des Forschungsvorhabens
  • Kostenund Finanzierungsplan - ACHTUNG: die verpflichtend zu verwendende Vorlage können Sie hier downloaden: Kosten- und Finanzierungsplan
  • Allfällige weitere Empfehlungsschreiben
  • Jährlicher Einkommensnachweis: dieser ist notwendig, wenn während des Auslandsaufenthaltes ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bezogen wird (keine Förderung bei einem Jahres-Bruttoeinkommen, welches den FWF-Gehaltssatz für einen Postdoc/40h-Woche übersteigt).
  • Bestätigung(en) über sonstige Stipendien, Förderungen, Beihilfen im Rahmen des Auslandsaufenthalts.

Einkommensobergrenze

Das Jahres-Brutto-Einkommen darf den FWF-Gehaltssatz für Postdoc / 40h-Woche nicht übersteigen. Die Gehaltssätze finden Sie hier.

Als Einkommen werden die Einkunftsarten laut Einkommensteuergesetz (EStG 1988, § 2 Abs.3) gewertet. Diese sind wie folgt:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21)
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23)
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28)
  • sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 EStG.
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