Frau mit einer Treppe im Hintergrund

Karriere

Einreichfrist

Antragstellung ganzjährig ausschließlich rückwirkend nach dem vorangegangenen Studienjahr!

ACHTUNG: senden Sie uns Unterlagen per Email nur dann, wenn Sie ausdrücklich von uns dazu aufgefordert werden!! ALLE erforderlichen Dokumente müssen online in den Antrag hochgeladen werden!

Frist: Antragstellung max. 3 Monate nach Abschluss des vorangegangenen Studienjahrs bzw. 3 Monate nach Ausstellung des Studienabschlussbescheids.

Wer wird gefördert

Berufstätige, ordentliche Studierende im Erststudium (Bachelor- oder Masterstudium), die als Fachkräfte in einem Unternehmen etabliert sind und durch das Studium eine Höherqualifizierung zugunsten des Unternehmens erlangen.

Öffentlich Bedienstete, Angestellte von Anstalten öffentlichen Rechts sowie von landesnahen Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Studium an einer österreichischen Hochschule (ordentliches Bachelor- bzw. Masterstudium)
  • Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019
  • Aufrechtes Beschäftigungsverhältnis bei einem Unternehmen seit dem Startzeitpunkt des Studiums im Ausmaß von mind. 20 Wochenstunden
  • Nachweis des Studienerfolgs
  • Höchstalter: 40 Jahre bei Antragstellung

Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

Förderhöhe

€ 1.000,00 einmalig

Benötigte Unterlagen

  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis)
  • Aktuelle Meldebestätigung mit historischem Meldeverlauf (die durchgehende Wohnsitzmeldung in NÖ seit 01.01.2019 muss lückenlos auf der Meldebestätigung ersichtlich sein). Das behördliche Ausstellungsdatum der Meldebestätigung darf zum Zeitpunkt der Antrags-Einreichung nicht älter als 14 Tage sein. Alte Meldezettel oder Meldebestätigungen mit älterem Ausstellungsdatum werden nicht akzeptiert!
  • aktuelle Inskriptionsbestätigung
  • Studienerfolgsbestätigung über das vorangegangene Studienjahr im Ausmaß von mind. 40 ECTS
  • Formular TSK (muss vom Unternehmen ausgefüllt und signiert werden und ein AKTUELLES Datum - nicht älter als 14 Tage -enthalten). Dieses Formular dient als Bestätigung über eine gemeinsame Ausbildungsvereinbarung und ein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis, welches bereits zu Beginn des Studiums (Bachelorstudium oder Masterstudium) bestanden hat und mindestens 20 Wochenstunden beträgt .
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