Junge Frau die sich freut

Leistung

Einreichfrist

für Studienabschlüsse, die vom 01.09.2023 - 31.08.2024 erfolgt sind:

Einreichphase: 01.09. - 30.09.2024

Als gültiges Studienabschlussdatum wird das Ausstellungsdatum der Abschlussurkunde (Bachelorurkunde, Masterurkunde, Diplomurkunde, Doktoratsbescheid) herangezogen. 

BITTE BEACHTEN SIE UNBEDINGT DAS AUSSTELLUNGSDATUM DES STUDIENABSCHLUSSBESCHEIDS!!!

 

ACHTUNG: senden Sie uns Unterlagen per Email nur dann, wenn Sie ausdrücklich von uns dazu aufgefordert werden!! ALLE erforderlichen Dokumente müssen online in den Antrag hochgeladen werden!

Wer wird gefördert

Absolvent*innen eines ordentlichen Studiums an einer österreichischen Hochschule, die ihren Wohnsitz in Niederösterreich haben und das Studium mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen haben. Lehrgänge zur Weiterbildung sind nicht förderbar. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Ordentliches Studium an einer österreichischen Hochschule
  • Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2019
  • Ausgezeichneter Studienerfolg; herangezogen wird der nach ECTS-Punkten gewichtete Notendurchschnitt von mind. 1,50
  • Einhaltung der Mindeststudiendauer zzgl. eines Toleranzsemesters; bei Studien im Bereich Technik und Naturwissenschaften kann ein Stipendium auch bei längerer Studiendauer zuerkannt werden
  • Höchstalter: 35 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)

Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

Förderhöhe

Einmalig € 500,00

Benötigte Unterlagen

  • Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis)
  • Aktuelle Meldebestätigung mit historischem Meldeverlauf (die durchgehende Wohnsitzmeldung in NÖ seit 01.01.2019 muss lückenlos auf der Meldebestätigung ersichtlich sein). Das behördliche Ausstellungsdatum der Meldebestätigung darf zum Zeitpunkt der Antrags-Einreichung nicht älter als 14 Tage sein. Alte Meldezettel oder Meldebestätigungen mit älterem Ausstellungsdatum werden nicht akzeptiert!
  • Bescheid Studienabschluss (offizielle Abschlussurkunde - KEINE Bachelor-, Master- oder Doktoratsprüfungszeugnisse!)
  • Abschlusszeugnis mit Auflistung der absolvierten Lehrveranstaltungen bzw. Bestätigung der Bildungsinstitution über den Notendurchschnitt für das Gesamtstudium mit Stempel und Unterschrift.

 

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